Teilnahmebedingungen
1. Veranstalter und Gegenstand der Aktion
The Lorenz Bahlsen Snack-World GmbH & Co KG Germany, Rathenaustraße 54, D-63263 Neu-Isenburg (nachfolgend: “Veranstalter“) veröffentlicht im Zeitraum vom 29.11.2025 bis zum 06.12.2025 sogenannte „Herzensbotschaften“. Dies sind Grußbotschaften, die dem Veranstalter von Teilnehmer:innen der Aktion übermittelt werden und die der Veranstalter bei unterschiedlichen Gelegenheiten öffentlich verbreiten kann, z.B. als Einblendungen auf Leinwänden oder Fahrzeugen oder als Projektion etwa an Gebäuden (nachfolgend „Herzensbotschaften“). Während des Aktionszeitraums werden die Herzensbotschaften insbesondere über einen LED-Truck verbreitet, der im Rahmen der sog. „Saltletts-Roadshow“ an verschiedenen Orten Station macht.
2. Teilnahmeberechtigung
Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, kann sich an der Aktion beteiligen. Minderjährige brauchen hierfür die Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter.
3. Beteiligung an der Aktion
3.1. Übermittlung der Herzensbotschaften: Teilnehmer:innen können dem Veranstalter die Herzensbotschaften über ein Formular übermitteln, das auf der Aktionswebsite www.saltletts-aktion.de abrufbar ist. Dies ist bereits im Vorfeld der Aktion ab dem 21.11.2025 möglich. Während der Veröffentlichung der Herzensbotschaften bei der Saltletts-Roadshow kann der Veranstalter vor Ort am LED-Truck zusätzlich Papierformulare oder einen QR-Code zur Übermittlung von Herzensbotschaften anbieten. Anzugeben ist jeweils der Text der Herzensbotschaft. Da der Veranstalter nicht in der Lage ist, die Identität aller Teilnehmer:innen zu überprüfen, dürfen die Herzensbotschaften keine vollständigen Namen oder sonstigen personenbezogenen Angaben der Teilnehmer:innen enthalten. Die Angabe des Vornamens, Kosenamens o.ä. ist optional zulässig. Eine Mehrfachteilnahme mit unterschiedlichen Herzensbotschaften ist möglich.
3.2. Verbotene Inhalte: An den Veranstalter übermittelte Herzensbotschaften dürfen nicht anstößig, rechtswidrig oder politisch sein. Sie dürfen keine politischen Botschaften, Beleidigungen oder sonstigen anstößigen Inhalte, falsche Tatsachen, Wettbewerbs-, Marken- oder Urheberrechtsverstöße enthalten. Möchte der/die Teilnehmer:in die Herzensbotschaft einer bestimmten Person widmen, so darf dies nur unter Angabe des Vornamens, Kosenamens o.ä. erfolgen, der keinen konkreten Personenbezug zulässt. Die Angabe des vollständigen Vor- und Nachnamens oder sonstiger personenbezogener Daten Dritter ist nicht zulässig. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die Herzensbotschaften auf potenzielle Rechtsverletzungen zu überprüfen. Für etwaige Rechtsverstöße haften die jeweiligen Teilnehmer:innen. Der Veranstalter ist aber berechtigt, gegen diese Bestimmungen verstoßende Herzensbotschaften von einer Veröffentlichung auszunehmen.
3.3. Rechteeinräumung: Mit Übermittlung einer Herzensbotschaft über die dafür vorgesehenen Wege erlaubt der/die Teilnehmer:in dem Veranstalter die Veröffentlichung der Herzensbotschaft – soweit angegeben auch mit dem Vornamen o.ä. des/der Teilnehmer:in – im Rahmen der Aktion und der Berichterstattung und Dokumentation dieser Aktion bzw. der Saltletts-Roadshow. Die Verwendung erfolgt zu Marketingzwecken des Veranstalters.
3.4. Veröffentlichung als „Herzensbotschaft“: Teilnehmer:innen haben keinen Anspruch darauf, dass der Veranstalter von ihnen übermittelte Herzensbotschaften an einem bestimmten Ort, auf eine bestimmte Weise, zu einer bestimmten Zeit oder überhaupt verwendet, auch wenn das Formular die Angabe eines Ortes für die erwünschte Veröffentlichung der Herzensbotschaft erlaubt oder Herzensbotschaften vor Ort am LED-Truck übermittelt werden. Der Veranstalter kann die ihm übermittelten Herzensbotschaften an allen Stationen der Saltletts-Roadshow verwenden. Der Veranstalter ist ebenso jederzeit berechtigt, die öffentliche Verbreitung von einzelnen oder allen Herzensbotschaften ohne Angabe von Gründen und ohne Benachrichtigung des/der Teilnehmer:in abzulehnen oder die Nutzung der Herzensbotschaft einzustellen.
4. Datenschutz
Im Rahmen der Aktion „Herzensbotschaften“ werden folgende Informationen erhoben und veröffentlicht: Text der Herzensbotschaft, einschließlich – sofern angegeben – des Vornamens, Kosenamens o.ä. des/der Teilnehmer:in oder eines Dritten.
Sollten Herzensbotschaften entgegen den vorstehenden Vorschriften personenbezogene Daten enthalten, ist der Veranstalter berechtigt, diese vor der Veröffentlichung zu anonymisieren. Die erhobenen Daten werden für die Veröffentlichung der Herzensbotschaften verwendet und nach Ablauf des Aktionszeitraums (vgl. Ziff. 2) gelöscht. Es bleibt dem Veranstalter jedoch vorbehalten, Aufnahmen, Berichte oder andere Darstellungen der Saltletts-Roadshow bzw. der Aktion auch später frei zu nutzen, insbesondere zu Marketing- oder Berichtszwecken, selbst wenn darin Herzensbotschaften erkennbar sein sollten.
Der Veranstalter weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass von der Saltletts-Roadshow in seinem Auftrag Foto- und/oder Videoaufnahmen erstellt werden. Die erstellten Aufnahmen können während der Aktion und in ihrem Nachgang auf den Websites und Social Media-Präsenzen des Veranstalters sowie in seinen sonstigen Marketingmaterialien veröffentlicht werden. Erscheinen auf diesen Aufnahmen (z.B. im Hintergrund) auch Teilnehmer:innen, erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten aufgrund berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Zu den berechtigten Interessen des Veranstalters gehören die Bewerbung und Dokumentation der Aktion sowie Öffentlichkeitsarbeit.
Widerspruchsrecht: Gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten steht Ihnen in begründeten Fällen ein Widerspruchsrecht zu (Art. 21 Abs. 1 DSGVO). Sollten Sie nicht fotografiert und/oder gefilmt werden wollen, informieren Sie den Veranstalter hierüber direkt auf dem Aktionsgelände.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten der Teilnehmer:innen und deren Betroffenenrechten sind in den Datenschutzhinweisen des Veranstalters unter [Datenschutzbestimmungen] enthalten.
5. Haftung
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden aus der Beeinträchtigung der Verfügbarkeit der Aktions-Webseite und auch nicht für deren Funktionsfähigkeit auf dem von dem/der Teilnehmer:in eingesetzten Endgerät. Für Datenverluste, insbesondere im Wege der Datenübertragung, und andere technische Defekte wird – soweit rechtlich zulässig – keine Haftung übernommen.
Der Veranstalter übernimmt – soweit rechtlich zulässig – keine Haftung für Irrtümer, Druck- oder Übertragungsfehler sowie für im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Herzensbotschaften möglicherweise entstandene Schäden. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters, in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung sowie bei schuldhaft verursachten Körperschäden.
Die Teilnahme an der Aktion erfolgt auf eigene Gefahr. Der/die Teilnehmer:in erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Veranstalter ausgeschlossen sind. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
6. Änderungsvorbehalt
Die Aktion kann jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen geändert, verlängert oder vorzeitig beendet werden. In diesem Fall wird eine transparente Information über die Kommunikationskanäle des Veranstalters veröffentlicht. Die Teilnahmebedingungen dürfen vom Veranstalter jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen geändert werden.
7. Weitere Bestimmungen
Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der/dem Teilnehmer:in und dem Veranstalter gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Sollten einzelne dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahme- und Durchführungsbedingungen hiervon unberührt.
Zu einer Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Veranstalter nicht verpflichtet, er kann die Teilnahme an einem solchen Verfahren leider auch nicht anbieten.